HRB 15678: I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. November 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. November 2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. November 2019 mit der Actelion Pharmaceuticals Deutschland GmbH mit Sitz in Freiburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 6504) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15678: I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. November 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. Novemer 2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29. November 2019 mit der JANSSEN-CILAG GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 3038) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JANSSEN-CILAG GmbH am heutigen Tage eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15678: I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 29. November 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. November 2019 mit der Actelion Pharmaceuticals Deutschald GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 6504) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15678: I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 9. August 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 9. August 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 9. August 2017 mit der Care4SGmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 18393) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15678: I3G Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder, Arne, Dormagen, * ‒.‒.‒‒.
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