IAGe Fahrzeugteilehandel GmbH, Hagen, Martinstraße 13, 58135 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 mit Ergänzung vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 und vom 31.08.2011 mit der EUROPART Materials GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen HRB 7469) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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