HRB 21801: IBA-Sensorik GmbH, Mainhausen, Ostring 47, 63533 Mainhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ammon, Karl-Heinz, Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Ammon, Karl-Heinz, Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21801:IBA-Sensorik GmbH, Seligenstadt (Hessen), Am Sandborn 14, 63500 Seligenstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Mainhausen beschlossen. Neuer Sitz: Mainhausen. Geschäftsanschrift: Ostring 47, 63533 Mainhausen.
IBA-Sensorik GmbH, Seligenstadt (Hessen), Am Sandborn 14, 63500 Seligenstadt.Bestellt als Geschäftsführer: Ammon, Marc Christian, Hainburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Ammon, Marc Christian, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒.
IBA-Sensorik GmbH, Seligenstadt (Hessen), Am Sandborn 14, 63500 Seligenstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Sandborn 14, 63500 Seligenstadt.
IBA-Sensorik GmbH, Seligenstadt (Hessen) (Am Sanborn 14, 63500 Seligenstadt). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen der Firma "IBA-Service Karl-Heinz Ammon e.K." mit Sitz in Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40952) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 13.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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