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a)
IBC Holding GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Im Niedergarten 12, 55124 Mainz
c)
Der Erwerb, Verwaltung, Nutzung und
Verwertung von eigenem Vermögen,
insbesondere von
Unternehmensbeteiligungen aller Art und
An- und Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen ausschließlich
im eigenen Namen und für eigene
Rechnung sowie alle sonst mit diesem
Gesellschaftszweck in Zusammenhang
stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. |
100.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wendling, Leonhard, geb. Glaesmer, Alsenz,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dr.-Ing. Kützing, Lars, Mainz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Prof. Dr.-Ing. Lorenz, Dirk, Mainz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2023
b)
Die Geschäftsführer sind aufgrund einstimmigen Beschlusses
der Gesellschafterversammlung ermächtigt, das
Stammkapital bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Tage
der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister durch
Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch
höchstens um 50.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital I/2023), auch unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechtes.
Die Geschäftsführer sind ermächtigt, nach pflichtgemäßem
Ermessen alle zur Durchführung einer Kapitalerhöhung
notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere die Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile,
die Personen der Übernehmer und die Bedingungen der
Übernahme der Geschäftsanteile festzulegen, soweit die
Gesellschafter insoweit keine Anweisungen erteilt haben. Im
Übrigen werden die Geschäftsführer ermächtigt die Fassung
der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus genehmigtem Kapital zu ändern. |
a)
26.10.2023
Lotz
b)
Fall 1 |