IBERIA - Automobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osterode am Harz (Alte Northeimer Straße 2, 37520 Osterode). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wentorf & Schenkhut GmbH, Osterode am 17.02.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
IBERIA - Automobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osterode am Harz (Alte Northeimer Straße 2, 37520 Osterode). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Wentorf & Schenkhut GmbH mit Sitz in Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130873) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.