HRB 6644: IBF Felling und Bürgel Planungsgesellschaft mbH, Dülmen, Plusch 25, 48249 Dülmen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB am 05.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6644: IBF Felling und Bürgel Planungsgesellschaft mbH, Dülmen, Plusch 25, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2018 mit der IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Essen PR 4249) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6644: IBF Felling und Bürgel Planungsgesellschaft mbH, Dülmen, Plusch 25, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2018 mit der IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbH mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Essen PR 4249) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6644: IBF Felling Ingenieure GmbH, Dülmen, Plusch 25, 48249 Dülmen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: IBF Felling und Bürgel Planungsgesellschaft mbH.
HRB 6644: IBF Ingenieurbüro Felling GmbH, Dülmen, Plusch 25, 48249 Dülmen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: IBF Felling Ingenieure GmbH.