HRB 6566: IBH Beratungsdienstleistungs GmbH, Gevelsberg, Wittener Straße 123, 58285 Gevelsberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 102/19) vom 22.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 6566: IBH Beratungsdienstleistungs GmbH, Gevelsberg, Wittener Straße 123, 58285 Gevelsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hagebölling, Barbara, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒.
IBH Beratungsdienstleistungs GmbH, Gevelsberg, Wittener Straße 123, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 4 (Geschäftsführung; Vertretung) beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: ist eine zulässig Geschäftsverbindung nach § 34 d GewO mit einer begrenzten Haftung auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO i.V. §§ 8 ff. und §§ 9 ff. VersVermV. insbesondere durch - Vermittlung von Versicherungsprodukten zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge für sozialversicherungspflichte und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer/innen, - Vermittlung von Versicherungsprodukten zur Geschäftsführerversorgungen, - Vermittlung von Versicherungsprodukten zur Ruhestandsplanung von gewerblichen und privaten Personen, - allgemeine persönliche Anlage- und Vermögensberatung. Zur Vermittlung von Versicherungsprodukten gehört nicht die Entwicklung eines Prozesses zur Dokumentation der notwendigen Grundlagen und Gutachtertätigkeiten zu den Punkten 1 bis 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin eine Unternehmens- und Wirtschaftsberatung für mittelständige Unternehmen. Insbesondere durch - Betriebswirtschaftliche Analyse und Auswertung, - Unternehmensbewertung, - Kostenstruktur, - Kapaitalbedarf, - Existenzgründerberatung, - Businessplan, - Wirtschaftlichkeit, - Tragfähigkeit, - Coaching, -Management auf Zeit, - Controlling, - Personalwesen, - Krisenmanagement, - Bonitätsanalyse und Rating, - Businesspläne, - Geschäftsvermittlungen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die alleinvertretungsberechtigt sind. Die Geschäftsführer bedürfen zu allen Maßnahmen und Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Geschäfts der Gesellschaft hinausgehen, der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt insbesondere für die folgenden Maßnahmen: Festlegung oder Änderung der lang-, mittel- und kurzfristigen Geschäftspolitik der Gesellschaft, insbesondere Festlegung oder Änderung der Vertriebs- oder Preispolitik; Feststellung oder Änderung des Finanz- und Investitionsplans für das bevorstehende Geschäftsjahr Maßnahmen, die vom festgestellten Finanz- und Investitionsplan abweichen; Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder von wesentlichen Teilen des Unternehmens, sofern dafür nicht die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist; Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige, Errichtung und Aufhebung von Zweigbetrieben und Zweigniederlassungen; Erwerb anderer Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen; Ausübung der Stimmrechte aus Beteiligungen; Abschluss von Unternehmensverträgen; Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; Erwerb, Herstellung und Veränderung von Gegenständen des Anlagevermögens, wenn die Kosten im Einzelfall mehr als 100.000,00 EUR betragen; Aufnahme von Darlehen und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten von mehr als 10.000,00 EUR; ausgenommen ist die Inanspruchnahme von Zahlungszielen bei Warenlieferungen und die Diskontierung von Kundenwechsel im üblichen Umfang; Gewährung von Darlehen; Übernahme von Bürgschaften oder Patronatserklärungen oder Garantien sowie vergleichbaren Geschäften; Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen über den Erwerb oder die Veräußerung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern, Marken), geheimen Verfahren, Betriebsgeheimnissen, Knowhow oder ähnlichen Rechten; Abschluss, Änderung oder Beendigung von Aktiv oder Passivlizenzverträgen; Bestellung und Abberufung von Prokuristen sowie Erteilung und Entziehung von Handlungsvollmachten; alIe sonstigen Geschäfte außerhalb des Rahmens des üblichen Geschäftsbetriebes; alle Geschäfte oder Maßnahmen, die die Gesellschafterversammlung für zustimmungs- bedürftig erklärt hat.
IBH Beratungsdienstleistungs GmbH, Ennepetal (Wittener Straße 13, 58285 Gevelsberg). Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Gevelsberg beschlossen.