HRB 5034: IBS Betrieb GmbH, Neubrandenburg, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bludau, Dirk, Buch, * ‒.‒.‒‒; Groth, Yvonne, Siedenbollentin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Blaschta, Eckehard, Penzlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5034: IBS Betrieb GmbH, Neubrandenburg, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Blaschta, Eckehard, Alt Rehse, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bludau, Dirk, Buch, * ‒.‒.‒‒; Groth, Yvonne, Siedenbollentin, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5034:IBS Betrieb GmbH, Neubrandenburg, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bludau, Dirk, Buch, * ‒.‒.‒‒; Hiersche, Karlheinz, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒.
IBS Betrieb GmbH, Neubrandenburg, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Salomon, Dieter, Hagenow-Heide, * ‒.‒.‒‒.
IBS Betrieb GmbH, Neubrandenburg, Wulkenziner Straße 8, 17033 Neubrandenburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 13.04.2012 und 26.09.2012 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der IKS-INERGY Kraftwerksservice GmbH Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 5125) beschlossen. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2012 mit Änderung vom 26.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 13.04.2012 und vom 26.09.2012 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 13.04.2012 und vom 26.09.2012 mit der IKS-INERGY Kraftwerksservice GmbH mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 5125) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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