HRB 186524 B: IBUS Architektengesellschaft mbH, Berlin, Alt-Tempelhof 18, 12099 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.000,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Hofmann, Achim; Geschäftsführer: 5. Blatt, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 6. Blumenthal, Christian, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 7. Geisen, Jan, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 8. Lütkemeyer, Juliane, * ‒.‒.‒‒, Rostock; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2021 ist das Stammkapital um 6.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.1 (Stammkapital).
HRB 186524 B: IBUS Architektengesellschaft mbH, Berlin, Alt-Tempelhof 18, 12099 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Hillmann-Kretschmer, Gustav
HRB 186524 B: IBUS Architektengesellschaft mbH, Berlin, Alt-Tempelhof 18, 12099 Berlin. Firma: IBUS Architektengesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Tempelhof 18, 12099 Berlin; Gegenstand: Die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Innenräumen, Siedlungen und Städten, die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung. Die Gesellschaft beachtet die für die Berufsausübung nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Hillmann-Kretschmer, Gustav, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Hofmann, Achim, * ‒.‒.‒‒, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Prof. Lütkemeyer, Ingo, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Schmid, Hans-Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.02.2017 mit Änderung vom 08.05.2017 in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lütkemeyer Hillmann Schmid Hofmann Architekten und Ingenieure Partnerschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 1145 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.02.2017; 08.05.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.