HRA 6736 HL: IBWT Walter Thiessen e.K., Eutin, Sandfeldweg 38, 23701 Eutin. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen.
IBWT Walter Thiessen e.K., Tamm, Bismarckstraße 4, 71732 Tamm. Sitz verlegt; nun: Eutin (Amtsgericht Lübeck HRA 6736). Das Registerblatt ist geschlossen.
IBWT Walter Thiessen e.K., Eutin, Sandfeldweg 38, 23701 Eutin. Inhaber; 1. Thiessen, Walter, * ‒.‒.‒‒, Eutin. Rechtsform: Einzelunternehmen. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Vermögen des Inhabers(übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragendes Rechtsträgers vom 19.05.2011 die IBWT Walter Thiessen GmbH, Tamm (Amtsgericht Stuttgart, HRB 302353) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 14.06.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gegenstand ist der Betrieb eines Ingenieurbüros mit der Fachrichtung Elektrotechnik..
IBWT Walter Thiessen e.K., Tamm, Bismarckstraße 4, 71732 Tamm. (Betrieb eines Ingenieurbüros Fachrichtung Elektrotechnik). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 4, 71732 Tamm. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Thiessen, Walter Gerd, Tamm, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IBWT Walter Thiessen GmbH", Tamm (Amtsgericht Stuttgart HRB 302353) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.