IC Bauprojektmanagement GmbH, Chemnitz (Oberfrohnaer Str, 66, 09117 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 10.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IC Bauprojektmanagement GmbH, Chemnitz (Hartmannstr. 5 a, 09111 Chemnitz). geändert, nun: Geschäftsführer: Dietel, Heiko, Waschleithe, * ‒.‒.‒‒; von Müller, Ines, Zwickau, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit derIC Immobilien Consulting- und Anlagegesellschaft mbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München, HRB 154 119 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.