HRB 9843: IC Immo Consult GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen.
HRB 9843: IC Immo Consult GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FB Management GmbH am 12.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9843: IC Immo Consult GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 08.12.2020 mit der FB Management GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 25152) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9843:IC Immo Consult GmbH, Essen, Schmachtenbergstr. 162, 45219 Essen.Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen.
IC Immo Consult GmbH, Essen, Schmachtenbergstr. 162, 45219 Essen.Geschäftsanschrift: Schmachtenbergstr. 162, 45219 Essen. Die MSI Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15553) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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