HRA 15848: ICA Chipkartensysteme GmbH & Co. KG, Dortmund, Walter-Welp-Str. 25, 44149 Dortmund. Prokura erloschen: Wygas, Roman, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒.
HRA 15848: ICA Chipkartensysteme GmbH & Co. KG, Dortmund, Walter-Welp-Str. 25, 44149 Dortmund. Einzelprokura: Wygas, Roman, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒.
ICA Chipkartensysteme GmbH & Co. KG, Dortmund (Walter-Welp-Str. 25, 44125 Dortmund). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2005 Teile des Vermögens der ICA Chipkartensysteme Inh. Heinz Sander e. K. mit Sitz inDortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 12468) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.07.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ICA Chipkartensysteme GmbH & Co. KG, Dortmund (Walter-Welp-Str. 25, 44125 Dortmund, Enwicklung, Herstellung und Vertrieb von Chipkartensystemen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ICA Chipkartensysteme Verwaltungs GmbH, Dortmund (Dortmund HRB 18750), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt auch für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin.