Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
22 |
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b)
Mit der GBA Lifesciences GmbH mit Sitz in Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRB 174475) als herrschendem
Unternehmen ist am 15.08.2024 ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 25.11.2024 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
a)
05.12.2024
Marksteiner
b)
Fall 32 |
HRB 6837: ICCR-Roßdorf GmbH, Roßdorf, In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Weitzel, Christopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6837: ICCR-Roßdorf GmbH, Roßdorf, In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Weitzel, Chistopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6837: ICCR-Roßdorf GmbH, Roßdorf, In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf. Prokura erloschen: Janke, Marion, Rödermark, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Sigmund, Chistopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6837: ICCR-Roßdorf GmbH, Roßdorf, In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ICCR Holding GmbH mit dem Sitz in Roßdorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 99448) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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