HRB 4782: ICP International Cash Processing GmbH, Schwalbach am Taunus, Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Concardis GmbH am 05.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4782: ICP International Cash Processing GmbH, Schwalbach am Taunus, Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Concardis GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 57036) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4782: ICP International Cash Processing GmbH, Schwalbach am Taunus, Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Mahlke, Jens, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒; Mosen, Marcus Werner, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Jerono, Winfried, Altenholz, * ‒.‒.‒‒; Weller, Hans, Tutzing, * ‒.‒.‒‒. Der mit der ICP Company GmbH (vormals Quam-Equity International GmbH) mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 8603) am 16.04.2009, abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27.06.2016 zum 30.06.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ICP International Cash Processing GmbH, Schwalbach am Taunus, Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ICP International Card Processing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103133) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ICP International Cash Processing GmbH, Schwalbach am Taunus, Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ICP International Card Processing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103133) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 1 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 125.800,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 12.07.2013 Bezug genommen.
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