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ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH, Landau (HRB 2429) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Im Grein 3
76829 Landau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 2429
Amtsgericht: Landau
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH aus Landau war im Handelsregister Landau unter der Nummer HRB 2429 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH ihren Standort nicht geändert. Die ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.10.2006
Löschung

ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH am 13.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma der Gesellschaft ist damit erloschen.

Calendar 02.10.2006
Veränderung

ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2006 mit der WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HR B 2422) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

02.10.2006
Registervorgang

Löschung 14.09.2006