ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH am 13.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma der Gesellschaft ist damit erloschen.
ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2006 mit der WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HR B 2422) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.