ID-FALTEX GMBH Verpackungstechnik, Neumünster(Saalestr. 1, 24539 Neumünster). Die Verschmelzung ist mit der am 02.10.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 0927 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
ID-FALTEX GMBH Verpackungstechnik, Neumünster(Saalestr. 1). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die "ID-SYSTEC GMBH, Verwaltung und Service" (Amtsgericht Kiel, HRB 0927 NM) -übernehmender Rechtsträger- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..