HRB 23523: IDAG Telefonbuchverlag GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thomas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23523: IDAG Telefonbuchverlag GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Platzköster, Michael, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23523: IDAG Telefonbuchverlag GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen. Der mit der Industriedruck AG Essen (Amtsgericht Essen HRB 328) am 24.02.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist zum 30.06.2018 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
IDAG Telefonbuchverlag GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.05.2012 wirksam geworden.
IDAG Telefonbuchverlag GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 52-60, 45239 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 17.04.2012 beschlossen, das Stammkapital um 5.000,00 EUR auf 30.000 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zu erhöhen und § 3 des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu ändern. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Telefonbuchverlag") von der Industriedruck Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 328) gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 17.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft jeweils vom selben Tag übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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