HRB 212579: IDB Bad Pyrmont GmbH, Bad Pyrmont, Brunnenstraße 2, 31812 Bad Pyrmont. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 1.750.000,00 EUR auf 750.000,00 EUR beschlossen. 750.000,00 EUR.
HRB 212579:IDB Bad Pyrmont GmbH, Bad Pyrmont, Brunnenstraße 2, 31812 Bad Pyrmont.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2014 mit Änderung vom 16.06.2015. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 2, 31812 Bad Pyrmont. Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eggert, Manuel, Lügde, * ‒.‒.‒‒; König, Andreas, Lügde, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Handelsmann, Torben, Emmerthal, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Dietmar, Lügde, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IDB Bad Pyrmont GmbH & Co. KG, Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 100419) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.