Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
|
|
b)
Änderung zu Nr. 5:
hinsichtlich des Vertretungsumfanges
Geschäftsführer:
Sontag, Thomas
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
03.04.2024
Manske |
HRB 104273 B: IDC - Ingérop Deutschland Consulting GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 79/80, 10179 Berlin. Änderung zu Nr. 5: Wohnort aktualisiert; Geschäftsführer: Sontag, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Bad Honnef
HRB 104273 B: Firma / Name vormals: MF Dr. Flohrer Beratende Ingenieure GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 79/80, 10179 Berlin. Firma: IDC - Ingérop Deutschland Consulting GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 104273 B: MF Dr. Flohrer Beratende Ingenieure GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 79/80, 10179 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dr. Heinrich, Stephan; Geschäftsführer: 5. Sontag, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Schöneck-Kilianstädten
HRB 104273 B: MF Dr. Flohrer Beratende Ingenieure GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 79/80, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Rauscher GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 77334) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 28.06.2012 ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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