IDEA-Raum-Möbel-System-GmbH, Dingolfing, Gobener Weg 29, 84130 Dingolfing. Bestellt: Geschäftsführer: Waibel, Sebastian, Dingolfing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IDEA-Raum-Möbel-System Verwaltungs-GmbH, Dingolfing (Gobener Weg 27, 84130 Dingolfing). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital), 8 (Bekanntmachung) der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde um § 9 (Liquidation und Vertretung) ergänzt. Neue Firma: IDEA-Raum-Möbel-System-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung, Vertrieb und Vermietung von Raum- und Objekteinrichtungen, Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen, die den Unternehmenszweck zu fördern geeignet sind, andere Unternehmen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen sowie die Erstellung von Werbekonzeptionen, Vertrieb von Werbemitteln, Betrieb einer Werbeagentur, Entwicklung von Einrichtungsgegenständen sowie Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen, die den Unternehmenszweck zufördern geeignet sind, insbesondere Public Relation. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Einzelprokura: Wirkert, Roland, Reisbach, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
IDEA-Raum-Möbel-System Verwaltungs-GmbH, Dingolfing (Gobener Weg 29, 84130 Dingolfing). Die IDEA-Raum-Möbel-System Verwaltungs-GmbH & Co. Vertriebs-KG mit dem Sitz in Dingolfing (Amtsgericht Landshut HRA 7122) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde heute in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.