HRB 57453 B: Idoma Zahntechnik GmbH, Ahrensfelde, Birkenring 119, 16356 Ahrensfelde. Sitz / Zweigniederlassung: Ahrensfelde; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Ahrensfelde verlegt (Amstgericht Frankfurt Oder, HRB 14922 FF). Neue Firma: IDOMA Dental GmbH, neue Anschrift: Birkenring 119, 16356 Ahrensfelde
Idoma Zahntechnik GmbH, BerlinBirkenring 119, 16356 Ahrensfelde. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Birkenring 119, 16356 Ahrensfelde Änderung zu Nr. 1:; Der Wohnort des Geschäftsführers ist geändert. Nun:; Geschäftsführer:; Gepperth, Friedrich, * ‒.‒.‒‒, Ahrensfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Idoma Zahntechnik GmbH, Berlin(Blücherstr. 22, 10961 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Strehblow Zahntechnik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 64266 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Idoma Zahntechnik GmbH, Berlin(Blücherstr. 22, 10961 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die IDOMA Zahntechnik Burg GmbH mit Sitz in Burg (Amtsgericht Stendal, HRb 4694) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..