HRB 47621:IDV Immobilien und Daten Vermittlung GmbH, Frankfurt am Main, An der Staufenmauer 6, 60311 Frankfurt am Main.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
IDV Immobilien und Daten Vermittlung GmbH, Frankfurt am Main, An der Staufenmauer 6, 60311 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: An der Staufenmauer 6, 60311 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Pfeifer, Stephan, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
IDV Immobilien und Daten Vermittlung GmbH, Frankfurt am Main (Niddastr. 101, 60329 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 26.2.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen aller Art. Vermittlung von Immobilien und Daten, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen und Darlehen. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 genannten Unternehmen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden. c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist.