Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Roßstraße 74, 40476 Düsseldorf |
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a)
13.11.2024
Große-Stemes |
14 |
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Einzelprokura:
Cristofoli, Sandro, Kaarst, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.07.2024
Große-Stemes |
HRB 291: IDW Verlag GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstraße 14, 40474 Düsseldorf. Der mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 3850) am 18.05.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat der Änderung zugestimmt.
HRB 291: IDW Verlag GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstraße 14, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Maertin, Lutz, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. van den Eynden, Britta, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 291: IDW Verlag GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstraße 14, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der IDW Net GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39163) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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