HRB 736490: IFA Internationale Fondsagentur GmbH, Erolzheim, St.-Hubertus-Straße 23, 88453 Erolzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Zellhuber, Max, Erolzheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 736490: IFA Internationale Fondsagentur GmbH, Erolzheim, St.-Hubertus-Straße 23, 88453 Erolzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Haimerl, Franz, Aying, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 736490: IFA Internationale Fondsagentur GmbH, Erolzheim, St.-Hubertus-Straße 23, 88453 Erolzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2017. Geschäftsanschrift: St.-Hubertus-Straße 23, 88453 Erolzheim. Gegenstand: Vermittlung von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zellhuber, Max, Erolzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Zellhuber, Max, Erolzheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Internationale Fonds Agentur Zellhuber e.K.", Erolzheim (Amtsgericht Ulm HRA 725639) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.11.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.