HRB 35636: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Seinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Gegenstand des Unternehemns ist die Durchführung von Projekten zur Verwirklichung der Zwecke gem. Absatz 1 durch die in Abs. 4 beschriebenen Maßnahmen. (4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche Informationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z. B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten zur schulischen udn beruflichen Ausbildung der lokalen Bevölkerung sowie deren Umsetzung, um die Bildungs- und Wirtschaftschancen der lokalen Gemeinschaften zu verbessern, Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren, die nachhaltige Nutzung von Landschaften zu fördern und die friedliche Koexistenz von Menschen und Wildtieren sicherzustellen. - die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- oder Ausland oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese sie Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fälllen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). (5) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (6) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zu Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechten Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (7) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u. a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten udn die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (8) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH