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IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg (HRB 35636)

Firmendaten

Anschrift
Max-Brauer-Allee 62 - 64
22765 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/866500-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: donate.ifaw.org
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1985
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 35636
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Keywords
Tierschutz Team Tierschutz Tiere Rettung Lebensraum Natur IFAW
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 35636 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.10.1985 hat die IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln sowie die Weitergabe von Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. (4) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (5) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (6) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (7) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 DEM. Die IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.12.2024)

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Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Jahresabschluss vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
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Registermeldungen 21

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
21 b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Bell, Jason, Kapstadt / Südafrika, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Downes, Azzedine Thomas, Rhode Island /
Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Van Tichelen, Sonja, Kortenaken / Belgien,
* ‒.‒.‒‒
a)
18.06.2024
Schiffmann
20 b)
Berichtigung von Amts wegen zur Vertretung:
Geschäftsführer:
Hoovis, Blaine, Yarmouth Port / Vereinigte
Staaten, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
24.01.2024
Krenzer
b)
Eintragung Nr. 19 Spalte
4b) vom 10.01.2024 von
Amts wegen berichtigt.
19 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Maul, Thomas M., East Sandwich,
Massachusetts/USA / Vereinigte Staaten,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Hoovis, Blaine, Yarmouth Port / Vereinigte
Staaten, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
10.01.2024
Krenzer
Calendar 03.11.2021
Veränderung

HRB 35636: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Seinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Gegenstand des Unternehemns ist die Durchführung von Projekten zur Verwirklichung der Zwecke gem. Absatz 1 durch die in Abs. 4 beschriebenen Maßnahmen. (4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche Informationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z. B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten zur schulischen udn beruflichen Ausbildung der lokalen Bevölkerung sowie deren Umsetzung, um die Bildungs- und Wirtschaftschancen der lokalen Gemeinschaften zu verbessern, Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren, die nachhaltige Nutzung von Landschaften zu fördern und die friedliche Koexistenz von Menschen und Wildtieren sicherzustellen. - die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- oder Ausland oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese sie Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fälllen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). (5) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (6) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zu Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechten Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (7) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u. a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten udn die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (8) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.

Calendar 24.06.2020
Veränderung

HRB 35636: IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH, Hamburg, Max-Brauer-Allee 62 - 64, 22765 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 04.05.2020 und 03.06.2020 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (3) dritter Spiegelstrich (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung des Tier- und Naturschutzes sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Solche lnformationsbriefe, Broschüren und Bücher zu versenden beziehungsweise zu vertreiben, die im kommerziellen Handel durch nicht steuerbegünstigte Anbieter nicht erhältlich sind. Der Gesellschaft ist dabei jede Versand- oder Vertriebsform gestattet (z.B. Papierform, elektronisch). - Öffentliche Konferenzen, Seminare, Fachgespräche, Vorträge, Kurse, Diskussionen und vergleichbare Veranstaltungen bezüglich des Schutzes wildlebender und anderer Tiere sowie der Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Umwelt abzuhalten und zu organisieren. - Projekte zum Schutz von Tieren und der Erhaltung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, insbesondere durch Bildung und Informationen der Bevölkerung zu unterstützen. - Austausch mit Behörden und Entwicklung und Durchführung medialer Aktionen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über und Anregung der Legislative zu Tierschutzmaßnahmen. - Der Zweck der Mittelbeschaffung insbesondere durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln sowie die Weitergabe von Mitteln an Körperschaften im In- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigen Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Für den Fall, dass Mittel fehlverwendet werden oder der Nachweis nicht geführt wird, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. (4) Die Gesellschaft kann daneben alle mit ihrem Status als gemeinnützige Organisation zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihren Zweck fördern. (5) Ihre Projekte und Aufgabenbereiche, über die sie insbesondere bilden und informieren will, definiert sie wie folgt: - Maßnahmen zur weltweiten Beendigung der Jagd gefährdeter Tierarten, - andere Maßnahmen zum Schutz von Aussterben bedrohter oder sonst gefährdeter Tierarten, - Notfallrettung von Tieren bei natürlichen und von Menschen herbeigeführten Katastrophen, - Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen durch Unternehmen des Kosmetikbereiches, - Herbeiführung einer tierschutzgerechteren Behandlung von Tieren in Ländern, in denen Tiere gequält werden. (6) Der Begriff "Maßnahmen" umfasst dabei u.a. das Beobachten von Märkten, auf denen die entsprechenden Tierprodukte gehandelt werden, die Aufklärungsarbeit über Geschäfte mit Tieren oder deren Produkten, die Einleitung behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Bestrafung des Handels oder Missbrauchs der entsprechend geschützten Arten. Weiterhin beinhaltet der Begriff die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen, Gespräche mit maßgeblichen Politikern, deren Einladung an die Schauplätze der Bedrohung oder des Missbrauches der Arten und die Beobachtung dieser Schauplätze durch eigene Mitarbeiter. (7) Die Aufzählung einzelner Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die aktuelle Bedrohung der gefährdeten Tierarten auf internationaler und nationaler Ebene sowie das Ausmaß des Missbrauchs entscheiden darüber, ob die vorstehende Auflistung einzelner Informations- und Aufgabenbereiche unter Einhaltung des grundsätzlichen Satzungszweckes erweitert oder eingeschränkt wird.

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Historie 15

18.06.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Sonja Van Tichelen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jason Bell
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Azzedine Thomas Downes
Geschäftsführer

24.01.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Blaine Hoovis
Geschäftsführer

10.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas M. Maul
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Blaine Hoovis
Geschäftsführer

14.04.2020
Entscheideränderung

Austritt
Frau Susanne Gebhardt
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Robert Kless
Prokurist

14.12.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sonja Van Tichelen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gebhardt Susanne
Prokurist

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