Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Zugspitzstraße 3 a/b, 82049 Pullach i.
Isartal |
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a)
01.09.2022
Glashauser |
HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ostendorf, Nils, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Orgeldinger, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Antor, Cornelius, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal. Die Gesellschaft hat am 14.05.2020 mit der IFCO Erste Holding GmbH mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRB 241426) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.05.2020 zugestimmt.
HRB 241420: IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 7, 82049 Pullach i.Isartal. Die IFCO Systems US Holding B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel 74331841) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 27.03.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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