Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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c)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Kommanditist:
Lanea GmbH & Co. KG, Norderstedt (Amtsgericht Kiel HRA
10685 KI)
Haftsumme: 2.000.000,00 EUR. |
a)
21.11.2024
Onnen |
HRA 201448: IFE Windpark Westoverledingen GmbH & Co. Betriebs-KG, Westoverledingen, Steenfelder Dorfstraße 28, 26810 Westoverledingen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Windpark Bussard GmbH, Westoverledingen (Amtsgericht Aurich HRB 204901). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: IFE Park Management Westoverledingen GmbH, Westoverledingen (Amtsgericht Aurich HRB 202236).
HRA 201448: IFE Windpark Westoverledingen GmbH & Co. Betriebs-KG, Westoverledingen, Fehnstraße 3, 26810 Westoverledingen. Neue Geschäftsanschrift: Steenfelder Dorfstraße 28, 26810 Westoverledingen.
HRB 5275:IFE Eriksen Beteiligungs-GmbH, Oldenburg, Rosenstraße 41, 26122 Oldenburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IFE Windpark Kündelmoor Invest GmbH am 28.04.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 5275:IFE Eriksen Beteiligungs-GmbH, Oldenburg, Rosenstraße 41, 26122 Oldenburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der IFE Windpark Kündelmoor Invest GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 206855) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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