HRB 204355: IFHO GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Schillerstr. 15 b, 85521 Ottobrunn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hainz, Franz, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 204355: IFHO GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Schillerstr. 15 b, 85521 Ottobrunn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hainz, Irmgard, München, * ‒.‒.‒‒.
IFHO GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Schillerstr. 15 b, 85521 Ottobrunn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2013. Geschäftsanschrift: Schillerstr. 15 b, 85521 Ottobrunn. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten sowie Verwertung und Vermietung von Immobilien, sowie die Ausübung aller damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hainz, Franz, München, * ‒.‒.‒‒; Hainz, Irmgard, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen HA Immobilien GmbH, mit dem Sitz in Obing (Amtsgericht Traunstein HRB 4432).Die Abspaltung wurde am 24.04.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRB 4432). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.