IFM Institut für Multimediatechnik gGmbH, Wismar, (Alter Holzhafen 17 b, 23966 Wismar).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der H.I.A.T. gGmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 7770) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.11.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
23966 Wismar
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Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: gGmbH