IFNT International Finance & New Technology GmbH, Rheinberg, Innenwall 11, 47495 Rheinberg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
IFNT International Finance & New Technology GmbH, Rheinberg, Innenwall 11, 47495 Rheinberg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2010 ist die Gesellschaft aufgelöst. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Bestellt als Abwickler: Leverberg, Martin, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IFTN International Finance & New Technology GmbH, Rheinberg (Budberger Str. 8, 47495 Rheinberg). Der Firmenname lautet richtig: IFNT International Finance & New Technology GmbH.
IFTN International Finance & New Technology GmbH, Rheinberg (Budberger Str. 8, 47495 Rheinberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1997 mit Änderung vom 05.07.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 3 Stammkapital, Stammeinlage) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Firmenänderung von KTW Anlagenbau GmbH in IFNT International Finance & New Technology GmbH, die Sitzverlegung von Weil im Schönbuch (bisher Amtsgericht Böblingen 1 HRB 4347) nach Rheinberg, den Unternehmensgegenstand und die Vertretungsberechtigung beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Gegenstand: Nationaler und internationaler Handel sowie Vermittlung von technischen Anlagen aller Art und alle damit verbundenen Dienstleistungen, sofern hierzu eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Endruweit, Norbert, Weil im Schönbuch, * ‒.‒.‒‒; Heiliger, Alexander Joachim, Weil im Schönbuch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Leverberg, Martin, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.