IFT Fassadentechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IFT Fassadentechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 350.000,00 EUR auf 600.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung beschlossen. 600.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2012 Teile des Vermögens der RECKLI GmbH mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 9267) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IFT Fassadentechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2011 ist das Stammkapital von DEM 15.000.000,00 auf EUR 7.669.378,22 umgestellt. Gleichzeitig wurde das Stammkapital um EUR 7.419.378,22 auf EUR 250.000,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung herabgesetzt. § 3 des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend neu gefasst. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf. 250.000,00 EUR.