HRB 167994: IFT-Gesundheitsförderung Gesellschaft mbH, München, Leopoldstr. 175, 80804 München. Bestellt: Geschäftsführer: Wermke, Jörg, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Bühringer, Gerhard, München, * ‒.‒.‒‒; Pfeiffer-Gerschel, Tim, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 167994: IFT-Gesundheitsförderung Gesellschaft mbH, München, Leopoldstr. 175, 80804 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insb. Halten von Beteiligungen sowie Erbringen von Managementleistungen und von sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht betrieben. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Bühringer, Gerhard, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 24.08.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 Teile des Vermögens auf die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 269156) und auf die IFT Psychotherapeutische Ambulanz GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 269157) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.