HRB 10998:IGE Hennemann Recycling GmbH, Espelkamp, Eugen-Gerstenmaier-Straße 11, 32339 Espelkamp.Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Wüppenhorst, Jürgen, Rahden, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 749/14) vom 10.10.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
IGE Hennemann Recycling GmbH, Espelkamp, Eugen-Gerstenmaier-Straße 11, 32339 Espelkamp. Prokura erloschen: Strecker, Andrea, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Wüppenhorst, Jürgen, Rahden, * ‒.‒.‒‒.
IGE Hennemann Recycling GmbH, Espelkamp, Eugen-Gerstenmaier-Straße 11, 32339 Espelkamp. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 325.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
IGE Hennemann Recycling GmbH, Espelkamp (Wilhelm-Harting-Straße 4, 32339 Espelkamp). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Transport, Handel, Behandlung und Verwertung von Rohstoffen, Metallen, metallischen Verbünden, Kunststoffmetallverbünden, elektrischen Geräten/Geräteteilen sowie deren Komponenten/Bauteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hennemann, Klaus, Espelkamp, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Strecker, Andrea, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IGE Hennemann Recycling GmbH & Co. KG, Espelkamp (AG Bad Oeynhausen HRA 6994) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.