IGEKA Interessengemeinschaft der Kinderfachgeschäfte eG, Bielefeld, Elpke 109, 33605 Bielefeld. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 21.04.2012 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2012 mit der EK/servicegroup eG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld GnR 229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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