Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lüking, Lutz, Uetze-Hänigsen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hartjes, Theo, Ochtrup, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.06.2023
Böttcher |
HRB 493: IGS Immobiliengesellschaft mbH, Trebsen, Seelingstädter Str. 21, 04687 Trebsen. Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 17. Von Amts wegen eingetragen. Firma lautet richtig: IGS Immobiliengesellschaft Sachsen mbH.
HRB 493: Ceravis Sachsen GmbH, Trebsen, Seelingstädter Str. 21, 04687 Trebsen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2017 mit Nachtrag vom 14.02.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: IGS Immobiliengesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Entwicklung und das Verwalten von Immobilien, das Verwalten eigenen und fremden Vermögens und die Erbringung verwandter Dienstleistungen, die sich aus der Unternehmenstätigkeit ergeben.
HRB 493: Ceravis Sachsen GmbH, Trebsen, Seelingstädter Str. 21, 04687 Trebsen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hessel, Lutz, Grimma, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lüking, Lutz, Uetze-Hänigsen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 493: Ceravis Sachsen GmbH, Trebsen, Seelingstädter Str. 21, 04687 Trebsen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.08.2015 mit der Ceravis AG mit dem Sitz in Rendsburg ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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