Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Pforzheimer Straße 128 b, 76275 Ettlingen |
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a)
18.07.2024
Shafique |
HRB 737121: IGT Mikrolink GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen. Der mit Binder, Herbert, Fellbach, * ‒.‒.‒‒ am 04.10.2013 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2020 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 737121: IGT Mikrolink GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.09.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Licht Distribution GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 726723) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 737121: IGT GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 122.444,00 EUR auf 244.888,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: IGT Mikrolink GmbH. Gegenstand geändert; nun: a) die Projektentwicklung, -Planung, -Beratung und -Ausführung sowie umfassende sonstige Dienstleistungen und Betriebsleistungen im Bereich Telekommunikation und Telekommunikationsinfrastruktur, IT-Systeme, Licht-, Elektro-, Gebäude- und Sicherheitstechnik sowie für sonstige intelligente technische Systeme und Produkte einschließlich aller dazu notwendigen Ingenieurleistungen; b) der nationale und internationale Handel mit sowie der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten, Bauteilen und Komponenten im Zusammenhang mit den in a) genannten Bereichen, insbesondere die Vermarktung von Telekommunikationsprodukten in Deutschland und Europa; die Ausführung von Wartungsarbeiten in den in a) bis b) genannten Bereichen. Stammkapital nun: 244.888,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kuzu, Selim, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 731629: IGT AG, Ettlingen, Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.05.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "IGT GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 737121) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 37.556,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015/I) ist durch Zeitablauf erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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