IHB-Hotels GmbH, Düsseldorf (Emanuel-Leutze-Straße 11, 40547 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Internationale Hotel-Börse GmbH am 08.08.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
IHB-Hotels GmbH, Düsseldorf (Emanuel-Leutze-Straße 11, 40547 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Internationale Hotel-Börse GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
IHB-Hotels GmbH, Düsseldorf (Emanuel-Leutze-Straße 11, 40547 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2005. Gegenstand: Die weltweite Vermittlung von Hotelzimmern und Übernachtungsmöglichkeiten, Event-Management, Vermarktung von Hotels und Hotelgruppen, insbesondere über Globale DistributionsSysteme (GDS) und Online Distributions Dienste (ODD) als Kooperation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Triadis, Dimitrios, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.