IHD, Industrie-Handwerker-Dienst Personal-Leasing GmbH, Dresden (Nicolaistraße 28, 01307 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 13.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IHD, Industrie-Handwerker-Dienst Personal-Leasing GmbH, Dresden (Nicolaistraße 28, 01307 Dresden). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.08.2005 mit der MR Wirtschschaftsberatung GmbH - Holding, Mannheim, ist durch Aufhebungsvertrag mit Eintragung der Verschmelzung beendet. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie Beschlüssen ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tage mit der IHD Industrie-Handwerker-Dienst für Personal-Leasing GmbH mit dem Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 2806) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.