HRB 205982: IHE Radensleben GmbH, Geestland, Sportallee 1, 22335 Hamburg. Die umgewandelte Gesellschaft ist als IHE RADENSLEBEN, eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (Société par actions simplifiée), mit Sitz in Issey-Les-Moulineaux, im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre (R.C.S. Nanterre) unter Nr. 891 610 255 eingetragen worden. Das Registerblatt wird geschlossen.
HRB 205982: IHE Radensleben GmbH, Geestland, Sportallee 1, 22335 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplanes vom 25.06.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 im Wege der grenzüberschreitenden Umwandlung unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Frankreich identitätswahrend umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird nach den in Frankreich geltenden Rechtsvorschriften wirksam. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205982: IHE Radensleben GmbH, Geestland, Sportallee 1, 22335 Hamburg. Beim Handelsregister ist ein Umwandlungsplan vom 25.06.2020 sowie eine Erklärung der Geschäftsführung (Solvenzerklärung) eingereicht worden. Danach soll die IHE Radensleben GmbH (Amtsgericht Tostedt HRB 205982) im Zuge einer grenzüberschreitenden Umwandlung in eine französische einfache Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) umgewandelt und damit einhergehend der Sitz nach Frankreich verlegt werden. Die Gesellschafterversammlung wird am 24.08.2020 eine Gesellschafterversammlung abhalten und über den Umwandlungsplan abstimmen. Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmervertretern der Gesellschaft oder, wenn es solche Vertreter nicht gibt, den Arbeitnehmern selbst wird mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu dem Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung übermitteln können. Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG analog. Danach ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter folgender Adresse geltend zu machen: Sportallee 1, 22335 Hamburg, Deutschland. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
HRB 205982: MK Radensleben GmbH, Geestland, Sportallee 1, 22335 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner ist die Änderung von § 3 (Stammkapital) beschlossen worden. Neue Firma: IHE Radensleben GmbH.
HRB 205982: MK Radensleben GmbH, Geestland, Sportallee 1, 22335 Hamburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.04.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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