IHG Holding GmbH, Arnsberg (Michaelstraße 28, 59755 Arnsberg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2007 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die ARTARIS Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRA 6464) und die HAWENA GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 6138) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IHG Holding GmbH, Arnsberg (Michaelstraße 28, 59755 Arnsberg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2007/30.08.2007 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb Pensionskasse mit allen Aktiva und Passiva) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Alpha II Management GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 5998) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IHG Holding GmbH, Arnsberg (Michaelstr. 28, 59755 Arnsberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2006. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, Finanzierung von verbundenden Unternehmen, Erbringung von Geschäftsführungs- und Geschäftsleitungsleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Finance, Human Resources und IT. Stammkapital: 2.600.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huber, Michael, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IHG Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 6158) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.