IHS GmbH, Neuried, Landkreis München, Landsberger Str. 110, 80339 München.Die Verschmelzung wurde am 10.07.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 136085).
IHS GmbH, Neuried, Landkreis München, Floriansbogen 2-4, 82061 Neuried.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 110, 80339 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der IHS Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Neuried (Amtsgericht München HRB 136085) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IHS GmbH, Neuried, Landkreis München, Floriansbogen 2-4, 82061 Neuried.Geschäftsanschrift: Floriansbogen 2-4, 82061 Neuried. Bestellt: Geschäftsführer: Chahal, Jaspal, Egham, Surrey, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Smith, Robert John, East Molesey, Surrey, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sadler-Smith, Andrew, Crespieres, F, * ‒.‒.‒‒.
IHS GmbH, Neuried, Landkreis München (Floriansbogen 2-4, 82061 Neuried). Einzelprokura: Enxing, Joachim, Markt Schwaben, * ‒.‒.‒‒.
IHS GmbH, Neuried, Landkreis München (Floriansbogen 2-4, 82061 Neuried). Die Cambridge Energy Research Associates (Germany) GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 84990) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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