Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Avenariusstr. 30, 90409 Nürnberg |
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a)
11.01.2024
Peschel |
HRB 18916: IIC Inventive IT Consulting GmbH, Nürnberg, Kilianstr. 121, 90425 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nordring 107, 90409 Nürnberg.
IIC Inventive IT Consulting GmbH, Nürnberg, Bahnhofstraße 11 c, 90402 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kilianstr. 121, 90425 Nürnberg.
IIC Inventive IT Consulting GmbH, Nürnberg (Bahnhofstraße 11 c, 90402 Nürnberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lindenberg, Andreas, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Avermiddig, Elmar, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IIC Inventive IT Consulting GmbH, Nürnberg (Bahnhofstraße 11 c, 90402 Nürnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 16 (Sonstige Bestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Schulung und die Beratung im Datenverarbeitungs-Sektor, die Entwicklung von Software und sämtliche Dienstleistungen im Datenverarbeitungs-Sektor, die hiermit im Zusammenhang stehen, sowie der Vertrieb und die Installation von Hard- und Software. Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuergesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Tätigkeit, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu überlassen, Erbringung der in diesem Zusammenhang anfallenden Service-Leistungen sowie die Akquisition von Mitarbeitern, die diese Tätigkeiten durchführen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Personalvermittlung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in Satz 2 dieses § 2 Abs. (4) dieser Satzung genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, sind die in Satz 2 genannten Tätigkeiten zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigung oder Erlaubnisse erteilt sind.
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