HRB 755866: IKS Solutions GmbH, Filderstadt, Raiffeisenstr. 13/1, 70794 Filderstadt. Änderung der Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 13, 70794 Filderstadt.
HRB 755866: IKS Solutions GmbH, Filderstadt, Raiffeisenstr. 13/1, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Storz, Joachim, Winnenden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15294: iks Solutions GmbH, Aachen, Krefelder Straße 89, 52070 Aachen. Filderstadt. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 13/1, 70794 Filderstadt. Der Sitz ist nach Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 755866) verlegt.
HRB 755866: IKS Solutions GmbH, Filderstadt, Raiffeisenstr. 13/1, 70794 Filderstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2009 mit Änderung vom 08.08.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 15294) nach Filderstadt verlegt. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstr. 13/1, 70794 Filderstadt. Gegenstand: Die Durchführung von CAD-Beratung, - Schulung und - Konstruktionsprojekten. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weber, Claus, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bellartz, Frank, Eupen / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Storz, Joachim, Winnenden, * ‒.‒.‒‒.
iks Solutions GmbH, Aachen, Krefelder Straße 89, 52070 Aachen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Delta Systems GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 13545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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