HRA 42656: IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rödermark, Dieburger Straße 9-11, 63322 Rödermark. Neuer Sitz: Maintal. Geschäftsanschrift: Honeywellstraße 11, 63477 Maintal. Der Sitz ist nach Maintal (jetzt Amtsgericht Hanau, HRA 93860) verlegt.
HRA 93860: IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Maintal, Honeywellstr. 11, 63477 Maintal. (Unternehmensberatung und -vermittlung sowie die Management- und Subventionsberatung. Ferner der An- und Verkauf sowie die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern und die damit verbundenen Geschäfte. Finanzierungsgeschäfte, wie Bank-, Anlagen- und Kreditgeschäfte jeglicher Art, sind ausgeschlossen; ebenso sämtliche Geschäfte, die einer besonderen öffentlichen Genehmigung bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Honeywellstr. 11, 63477 Maintal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: WICON-DATA Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), Maintal (Amtsgericht Hanau HRB 97500). Der Sitz ist von Rödermark (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656) nach Maintal verlegt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 93860: IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Maintal, Honeywellstr. 11, 63477 Maintal. (Unternehmensberatung und -vermittlung sowie die Management- und Subventionsberatung. Ferner der An- und Verkauf sowie die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern und die damit verbundenen Geschäfte. Finanzierungsgeschäfte, wie Bank-, Anlagen- und Kreditgeschäfte jeglicher Art, sind ausgeschlossen; ebenso sämtliche Geschäfte, die einer besonderen öffentlichen Genehmigung bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Honeywellstr. 11, 63477 Maintal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: WICON-DATA Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), Maintal (Amtsgericht Hanau HRB 97500). Der Sitz ist von Rödermark (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656) nach Maintal verlegt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 42656: IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rödermark, Dieburger Straße 9-11, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der INJOY Lady Dessau GmbH mit dem Sitz in Dessau-Roßlau (Amtsgericht Stendal HRB 16091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42656: IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rödermark, Dieburger Straße 9-11, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Köthen (Amtsgericht Stendal HRA 931) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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