HRB 9802: ILP Drinks GmbH, Hamm, Ostenallee 1-3, 59063 Hamm. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (ILP GmbH, Hamm, HR B 7695) am 27.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9802: ILP Drinks GmbH, Hamm, Ostenallee 1-3, 59063 Hamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2019. Geschäftsanschrift: Ostenallee 1-3, 59063 Hamm. Gegenstand: der Vertrieb und die Vermarktung von Getränkeprodukten, Lebensmitteln sowie nicht genehmigungspflichtiger Produkte aller Art gegenüber dem Groß- und Einzelhandel. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moritz, Kim Jan, Zeven, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Teilbetriebs "Getränke" der ILP GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 7695) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.