IMAC Immobilien Management und Consulting GmbH, Braunschweig (Berliner Platz 1D, 38102 Braunschweig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VOW Immobilienmanagement GmbH am 25.01.2007 von Amts wegen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG eingetragen worden.Die Gesellschaft ist erloschen.
IMAC Immobilien Management und Consulting GmbH, Braunschweig (Berliner Platz 1D, 38102 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2006 mit der VOW Immobilienmangament GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 4402) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.