IMECOTEC GmbH, Siegen (Boelckestraße 25-57, 50171 Kerpen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AHC-Oberflächentechnik GmbH am 31.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IMECOTEC GmbH, Siegen (Industriestraße 1, 57076 Siegen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25. August 2006 mit der AHC-Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Kerpen (AG Köln, HR B 53735) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.