Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Wiedemann, Monika, Steimel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.06.2024
Amann |
HRB 630865: IMERYS MURG GmbH, Laufenburg Baden, Ferroweg 1, 79725 Laufenburg Baden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Engmann, Ralph Ivan, Essen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Köcher, Matthias, Odenthal, * ‒.‒.‒‒; Köhler, Lukas Friedrich, Laufenburg Baden, * ‒.‒.‒‒; Zidrou, Emanuela, Odenthal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 630865: Imerys Fused Minerals Murg GmbH, Laufenburg Baden, Ferroweg 1, 79725 Laufenburg Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: IMERYS MURG GmbH.
HRB 630865: Imerys Fused Minerals Murg GmbH, Laufenburg Baden, Ferroweg 1, 79725 Laufenburg Baden. Prokura erloschen: Oswald, Jürgen, Dogern, * ‒.‒.‒‒.
HRB 630865: Imerys Fused Minerals Murg GmbH, Laufenburg Baden, Ferroweg 1, 79725 Laufenburg Baden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Imerys Aluminates GmbH", Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13711) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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