HRB 244131: IMEXAL Türen- Fensterindustriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH, Herrenberg, Rheinstr. 22, 71083 Herrenberg. Einzelprokura: Ruf, Michael, Hirrlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 244131: IMEXAL Türen- Fensterindustriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH, Herrenberg, Rheinstr. 22, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Betsch, Ralf Helmut, Nagold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weckelmann, Brigitte Friederike, geb. Metzger, Wildberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 244131: IMEXAL Türen- Fensterindustriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH, Herrenberg, Rheinstr. 22, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Weckelmann, Brigitte Friederike, geb. Metzger, Wildberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 244131: IMEXAL Türen- Fensterindustriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH, Herrenberg, Rheinstr. 22, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Weckelmann, Brigitte Friederike, geb. Metzger, Wildberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aupperle, Daniela, Wildberg, * ‒.‒.‒‒.
IMEXAL Türen- Fensterindustriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH, Herrenberg, Rheinstr. 22, 71083 Herrenberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Türen-Fenster-Industriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 240815) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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